Als gesetzliche Betreuer vertreten wir die uns anvertrauten Klienten gerichtlich sowie außergerichtlich. Wir beraten, begleiten unsere Klienten bei der Regelung ihrer Angelegenheit oder übernehmen dies bei Bedarf auch, immer im Interesse des Klienten.
Folgende Tätigkeiten können dabei in die Zuständigkeit eines Betreuers fallen:
- Geltendmachung von Ansprüchen
- Regelung der Versorgung im Falle von Pflegebedürftigkeit
( - Antragstellung Pflegekasse/Krankenkasse/Sozialamt
- Einschaltung ambulanter Dienst, Unterbringung im Pflegeheim etc.)
- Zahlung von Verpflichtungen, wie Miete, Strom, Versicherung etc.
- Schuldenberatung und -regulierung
Dies sind einige von vielen anderen Aufgaben, die uns je nach Klient und dessen Unterstützungsbedarf zufallen können.
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Die Selbstbestimmung ist eines der wichtigsten Grundbedürfnisse eines jeden Menschen.
Als Betreuer steht die größtmögliche Selbstbestimmung meiner Klienten und Klientinnen innerhalb notwendiger Abhängigkeiten an oberster Stelle.